Gestützt auf das vom SHV durchgeführten Safety-Assessment vom April 2024, gibt der Flugplatzleiter des Flugplatzes Grenchen, den Luftraum im Umkreis von 5km und nördlich der Hauptstrasse Solothurn-Grenchen, bei aktiver RMZ, für die Nutzung durch Hängegleiter frei.

Die RMZ ist zwischen 17:00 Uhr und 09:00 Uhr aktiv. Während dieser Zeit gilt, zusätzlich zum bestehenden Luftraum, der auf dem Bild dargestellte 5km Radius. Dank der vom SHV ausgearbeiteten Ausnahmebewilligung, dürfen Hängegleiter auch im Grün markierten Bereich landen. Die Grenze bildet dabei die aus der Luft gut erkennbare Kantonsstrasse, wobei nördlich dieser Grenze gelandet werden darf.

Die permanente Ausnahmebewilligung stützt sich auf den Artikel 12, Absatz 2 der VLK. Das Einfliegen in die RMZ des Flugplatzes ist weiterhin verboten. Zur Vermeidung von Kollisionen sind in der Nähe des Flugplatzes erhöhte Aufmerksamkeit und Luftraumüberwachung nötig sowie das mitführen eines FLARM-Gerätes dringend empfohlen.

Die offizielle und vom Flugplatz Grenchen publizierte Bewilligung für Hängegleiter, vertreten durch den SHV, lautet:

«Basierend auf Ihrem Antrag und dem von Ihnen durchgeführten und mitgelieferten Safety-Assessments „SHV SA 5km-2000ft Report“ vom 11. April 2024, erteile ich dem SHV, seinen Gruppen und Mitgliedern gemäss Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK), die Bewilligung, den Luftraum nördlich LSZG, im Umkreis von 5km von den Pistenschwellen, auf und unterhalb einer Höhe von 2000ft / 610m Grund (1040M.ü.M.), südlich begrenzt durch die Kantonstrasse (grüner Sektor), während der Zeiten der Radio Mandatory Zone (RMZ) zu benutzen.»

Auszug aus dem Informationsschreiben an den SHV